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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 11 AS 359/10 B   

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https://dejure.org/2011,125224
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 11 AS 359/10 B (https://dejure.org/2011,125224)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.04.2011 - L 11 AS 359/10 B (https://dejure.org/2011,125224)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. April 2011 - L 11 AS 359/10 B (https://dejure.org/2011,125224)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 11 AS 359/10
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; Artikel 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988, 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 11 AS 359/10
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 11 AS 359/10
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Beschluss des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U; Meyer-Ladewig, aaO, § 73 a Rdnr 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
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